|
|
|||
|
|
|||
| (Niederkirchen, den 15. März 2000) | |||
|
|
|||
|
Der Verein trägt den Namen 'Lebendiges Niederkirchen - Verein für Kultur und
Dorfgemeinschaft e. V.' Der Verein hat seinen Sitz in '67150 Niederkirchen'.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
|
|||
|
|
|||
|
Der Verein verfolgt insbesondere folgende Zwecke:
Der Satzungszweck soll verwirklicht werden insbesondere durch:
Dorfzeitung
|
|||
|
|
|||
|
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung in der
jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erst-
er Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für sat-
zungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zu-
wendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person oder Unternehmen
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unver-
hältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversamm-
lung festgesetzt. Die Beiträge sind jährlich im voraus bis spätestens 31.03.
des lfd. Jahres zu entrichten. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung
befreit.
|
|||
|
|
|||
|
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Der Verein wird jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, da-
runter der 1. oder 2. Vorsitzende.
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Der Vorstand kann bei Bedarf außerordentliche Mitgliederversammlungen
einberufen. Auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Zehntel aller
Mitglieder muss der Vorstand unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesord-
nung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die Bestim-
mungen über die ordentliche Mitgliederversammlung gelten entsprechend.
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
|
|||
|
Vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 26. Januar
2000 beschlossen und bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 15.
März 2000 in die vorstehende Fassung geändert. Sie tritt mit dieser Be-
schlussfassung in Kraft.
|
|||
|
|
|
|
Copyright © 2001, 2002, 2003 Lebendiges Niederkirchen e. V. Alle Rechte vorbehalten. Hinweise zum Haftungsausschluss finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: 02. Januar 2003 |